Schulmediothek - Das Fachportal für Schulmediotheken

Navi

Personal

Die personelle Betreuung der Schulbibliotheken ist in Deutschland eine offene Frage. Obwohl es in den 1980er Jahren ein Berufsbild für Schulbibliothekare gab (Berufsbild der Dipl. Bibliothekarin, des Dipl. Bibliothekars an Öffentlichen Bibliotheken. Hrsg. vom Verein der Bibliothekare. Reutlingen 1986), das die Tätigkeitsfelder und Aufgaben umfassend beschrieb, ist nach wie vor im öffentlichen Bereich die Zuständigkeit für die Schaffung von Stellen nicht geklärt. Ohne Zweifel ist eine Schulbibliothek am handlungsfähigsten, wenn sie von einer hauptberuflichen Schulbibliothekarin bzw. von einem hauptberuflichen Schulbibliothekar geleitet wird.

In der Frankfurter Erklärung von 2015 Lesen und Lernen 3.0 – Medienbildung in der Schulbibliothek verankern! formuliert der Deutsche Bibliotheksverband e. V. (dbv) die Aufgabe so:

„Die schulbibliothekarische Fachkraft als Medienpädagogin: Die Schulbibliothekarin / Der Schulbibliothekar leitet die Schulbibliothek, stimmt das Medienangebot auf die Unterrichts- und Lernpraxis an der Schule ab und initiiert als Partnerin der Lehrerinnen und Lehrer medienpädagogische Projekte für alle Fächer und Jahrgänge. Die Lernumgebung Schulbibliothek kann ihr Potenzial als Medienzentrum und Lernwerkstatt nur entfalten, wenn sie von einer medienpädagogischen Fachkraft (teacher-librarian) als Schulbibliothekarin/Schulbibliothekar geleitet wird. Als solche verfügt sie über eine pädagogische Ausbildung sowie über bibliothekarische Fachkenntnisse. Ihre Aufgabe besteht zum einen darin, die Ressourcen der Schulbibliothek in den Unterricht und das Schulleben einzubringen und die Lehrkräfte als Partnerinnen zu gewinnen. Zugleich aber sorgt sie dafür, dass diese Ressourcen den Anforderungen des Fachunterrichts und der Schule entsprechen und stets den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Die Grundlage dafür bildet das Schulprogramm und insbesondere das medienpädagogische Konzept. Die für diese zweifache Aufgabe nötige Doppelqualifikation muss systematisch entwickelt werden, und zwar sowohl in der Ausbildung von Lehrkräften und Bibliothekarinnen und Bibliothekaren als auch durch geeignete berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Die derart qualifizierte Schulbibliothekarin bzw. der derart qualifizierte Schulbibliothekar hat eine anerkannte Position an der Schule, die sich auch in einer angemessenen Bezahlung niederschlägt.“

Die Bezahlung einerbibliotheksfachlichen Schulbibliotheksleitung im Angestelltenverhältnis folgt den Eingruppierungsregelungen des öffentlichen Dienstes. Sofern die Bibliothek ausschließlich vonLehrerinnen und Lehrern geleitet wird, stellt sich die Frage der Anrechnung von Tätigkeiten in der Schulbibliothek. Eine andere Frage ist, wie die Kompetenzen zwischen der bibliothekarischen Bibliotheksleitung und der Verbindungslehrkraft, die für die pädagogisch-didaktischen Belange der Schulbibliothek zuständig ist, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen sind. In diesen Fällen ist eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung mit der Festlegung der jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen unabdingbar. Beim Fehlen einer Planstelle bleibt als Alternative nur das Bemühen, die personelle Betreuung der Schulbibliothek mit verschiedenen Einzelmaßnahmen in den Griff zu bekommen. Eine Möglichkeit ist, dass im Rahmen der Budgetierung im Personalhaushalt resp. Sachetat Mittel bereitgestellt werden, die es erlauben,Minijobverträge einschließlich Ein-Euro-Jobverträge oder auch Werkverträge abzuschließen, um auf diesem Wege Personal bzw. Hilfskräfte einstellen zu können. Solche Werkverträge müssen jedoch vor Ort personalrechtlich abgestimmt werden und stellen in keinem Fall eine Dauerlösung für die fachliche Betreuung der Schulbibliothek dar. Eine weitere Möglichkeit ist die Beteiligung von FaMI (Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste) oder von Verwaltungskräften, die zu einem bestimmten Stellenanteil für die Arbeit in der Bibliothek verpflichtet werden. Der Einsatz von zusätzlichenehrenamtlichen Kräften wird auch in Zukunft weiterhin eine wichtige Rolle spielen, wobei auf eine bibliothekarische Grundausbildung zu achten ist.

Außerdem existieren erfolgreiche Modelle, bei denen in regelmäßigem Turnus von der zuständigen Stadtbibliothek, zumeist durch die dortige Schulbibliothekarische Arbeitsstelle, eine Bibliothekarin die fachspezifischen Aufgaben in der zu betreuenden Schulbibliothek wahrnimmt.

Bibliothekarinnen, Bibliothekare und Fachangestellte

Bibliothekarinnen, Bibliothekare und FaMIs sind im öffentlichen Anstellungsverhältnis nach TVÖD zu bezahlen. Bei einer Anstellung im Privatschul- bzw. kirchlichen Bereich kann von einer vergleichbaren Bezahlung ausgegangen werden. Die jährlichen Einkommensanpassungen sind mit zu berücksichtigen. Rechtsansprüche auf tarifgemäße Bezahlung können nur im öffentlichen Dienst geltend gemacht werden, nicht im privaten, und nur bedingt im kirchlichen Schulbereich. Voraussetzung für eine tarifgerechte Bezahlung ist die Wahrnehmung bibliothekarischer Tätigkeiten, andernfalls ist eine niedrigere Eingruppierung zulässig. Halbtagsstellen sind auch im öffentlichen Bereich durchaus denkbar und üblich, wobei eine Stellenhalbierung entweder mit der gleichen Stelle oder aber mit einer anderen im Stellenplan vorhandenen Stelle möglich ist.

Die Tätigkeitsmerkmale sind schwerpunktmäßig bibliothekarischer Natur. Dabei spielen der Bestandsaufbau und die Bestandserschließung eine vorrangige Rolle. Hinzu kommen Beratung und Vermittlung. Weitere Schwerpunkte sind neben der Hilfestellung bei der Medienerziehung die Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit, die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltungstätigkeit. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört, die Integration der Schulbibliothek in den Unterrichtsprozess. Hier handelt es sich in erster Hinsicht um eine pädagogisch-didaktische Aufgabe, die Einfühlungsvermögen in lerndidaktische Prozesse voraussetzt und idealerweise in enger Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern geschieht.

Minijobverträge und Werkverträge

Minijobverträge sind nach den z. Zt. geltenden Bestimmungen bis 450,- Euro mtl. möglich. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer bestehenden sozialen Grundversicherung, da die Beträge für beide Teile sozialversicherungsfrei sind. Der Arbeitgeber übernimmt die zu zahlenden Steuern, der Arbeitnehmer ist steuerfrei. Studentische Hilfskräfte sind lediglich rentenversicherungspflichtig.

Die Mittel laufen über den Personaletat. Bei Vollbudgetierung können durch die "Gegenseitige Deckungsfähigkeit" (GD) auch andere Haushaltsstellen herangezogen werden. Allerdings müssen für alle auf Stundenbasis abgewickelten Verträge die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorher geschaffen werden, da Mittel aus dem Personaletat zunächst nur für feste Planstellen vorgesehen sind. Zu empfehlen ist, das Verfügungsrecht über diese Mittel an die Schulleitung bzw. das Schulamt zu übertragen.

Mithilfe von Werkverträgen können innerhalb eines vorgesehenen Zeitrahmens Vorhaben wie Reorganisation des Bestandes, Erfassen der Bestände in einem EDV-Programm, Verschlagwortung des Bestandes, Durchführung eines größeren außerschulischen Projektes u. a. durchgeführt werden. Dabei wird unabhängig von der tatsächlich aufgebrachten Zeit eine Gesamtsumme vereinbart. Die dafür notwendigen Mittel können von einem Förderverein, durch eine Spendenaktion oder durch den regulären Haushalt der Schule aufgebracht werden, sofern im Sachmitteletat (!) im Rahmen der Budgetierung frei verfügbare Mittel eingeplant sind. Da nach wie vor viele Schulbibliotheken vor dem Problem der Reorganisation bzw. dem Erfassen der Bestände in ein EDV-Programm stehen, ist die Abwicklung dieser Arbeiten mithilfe von Werkverträgen eine in jeder Hinsicht anzustrebende Form der - wenn auch nur vorübergehenden - Personalbeschaffung.

Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern

Im Folgenden werden Anrechnungsmöglichkeiten für die Tätigkeit in Schulbibliotheken aufgeführt. Diese sind in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Deshalb können hier nur Anregungen gegeben werden.

  • Allgemeines Entlastungskontingent (Stundenpool)
    Für besondere dienstliche Belastungen, stehen den Schulen sog. „Entlastungsstunden“ zur Verfügung, die sich in der Regel nach der Lehrerstellenzahl richten und von der Lehrerkonferenz verteilt werden.
  • Funktionsstunden nach Beförderungen
    Beförderungen werden im Allgemeinen an bestimmte zusätzliche Verantwortungsbereiche gebunden. Lehrerrat und Schulleitung können darauf hinwirken, dass eine Schulbibliothek dabei berücksichtigt wird.
  • Anrechnungsstunden für Aufsichten
    Die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern während der Pausen oder anderer Aufenthaltszeiten gehört zur dienstlichen Pflicht der Lehrkräfte. Es ist möglich, Aufsichten in der Schulbibliothek in das Zeitdeputat, das jeder zu erfüllen hat, einzubeziehen.
  • Schulverwaltungsaufgaben
    Jeder Schule stehen für Verwaltungszwecke Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Bei geschickter Aufteilung ist denkbar, in diese Zwecke auch die Schulbibliothek einzubeziehen.
  • Nutzung des „Bandbreitenmodells“
    In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, die unterschiedlichen dienstlichen Belastungen der Kollegen durch Auf- oder Abschläge im Lehrerstundenquantum auszugleichen. Wie beispielsweise die Betreuung naturwissenschaftlicher Räume kann auch die Leitung einer Schulbibliothek zu den anrechenbaren Zusatztätigkeiten rechnen.
  • Ganztagsaufschläge
    Sofern die Schulbibliothek in ein Ganztagsprogramm einbezogen wird, werden hierfür Lehrerstunden angerechnet.
  • Modellversuch „Selbstständige Schule“
    Schulen, die an einem solchen Modellversuch teilnehmen, verfügen hinsichtlich der pädagogischen Schwerpunkte und der personellen Zuordnung über größere Gestaltungsfreiheit.

Ehrenamtliche Kräfte

Ehrenamtliches Engagement wird in der Schulbibliotheksarbeit gebraucht. Für die Werbung von Ehrenamtlichen bieten sich Tage der offenen Tür oder Elternabende an. Dazu ist die Entwicklung eines Flyers, der ausgelegt werden kann, empfehlenswert. Auch die Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und dem Förderverein der Schule sowie mit örtlichen Freiwilligen-/Senioreninitiativen kann erfolgreich sein. Es wird empfohlen, den Interessenten bei mindestens drei Hospitationsterminen die Möglichkeit zu bieten, die Aufgaben in der Schulbibliothek näher kennenzulernen und sich auf dieser Erfahrungsgrundlage für oder gegen eine Mitarbeit zu entscheiden. Ziel ist das qualifizierte Ehrenamt, das eine gründliche Einarbeitung voraussetzt. Diese sollte neben der Einführung in die Ausleihe und die Verwaltungstätigkeiten der Bibliothek sowie in die Auskunfts- und Recherchemöglichkeiten auch das vertrauensvolle Gespräch und den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit einbeziehen.
Weiterführende Qualifizierungsangebote sind empfehlenswert und sinnvoll. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Schulbibliotheksverantwortlichen ist einzuplanen. Die von den Ehrenamtlichen gewonnenen Erfahrungen sind auf jeden Fall in die gemeinsame Arbeit mit einzubeziehen.