Schulverwaltungsämter
Das kommunale Schulverwaltungsamt als Bewirtschaftungsstelle für Sachmittel im örtlichen ggf. Kreisbereich verfügt über die im Haushaltsplan ausgewiesenen Sachmittel für Medien, Einrichtung und Geräte, in geringem Umfang über Personalmittel. Das Amt ist zuständig für die Mittelbeantragung, nur nachrangig für die Mittelbewilligung. Kontakte sind aufzunehmen bei baulicher Veränderung, verstärkter Medienanschaffung und bei der Forderung nach Hilfskräften. Der Dienstweg über die Schulleitung ist einzuhalten.