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Kultusministerien

Schulen und Öffentliche wie Wissenschaftliche Bibliotheken erfüllen wichtige Bildungsaufgaben, sind jedoch in Deutschland meist unterschiedlichen Ministerien (Kultusministerien und Wissenschaftsministerien) zugeordnet. Grundlage für ihre Zusammenarbeit bieten daher die in den Bundesländern gemeinsam mit den jeweiligen Bibliotheksverbänden abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen. Darin verpflichten sich die Partner, in ihrem Zuständigkeitsbereich auf eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft hinzuwirken und gemeinsame Aktivitäten auf- und auszubauen.

Die föderalistische Struktur des Bildungswesens in Deutschland bewirkt, dass die Unterstützung der Kultusministerien für Schulbibliotheken unterschiedlich ausfällt. Zwar gibt es den Ministerien Referate, die den Bereich „Schulbibliothek“ mit behandeln, aber die praktischen Hilfestellungen sind oft eher bescheiden. Zum Teil erfolgt die Unterstützung durch von den Ministerien eingerichtete Institute.

So zeigt sich beispielsweise auch im „Bericht zum Stand der Umsetzung der Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler“ (2020) der KMK der bundeslandabhängige Umgang mit den Themen Sprach- und Leseförderung, Schulbibliotheken und Kooperationen mit Bibliotheken.
Im KMK-Dossier „Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2017/2018“ sind Schulbibliotheken lediglich als Beispiel genannt, die als Aufgabe an Lehrkräfte übertragen werden kann. Im selben Absatz wird allgemein auf die Möglichkeit hingewiesen, Fachberater für Themen zu implementieren (S. 55f). Die Zusammenarbeit mit Bibliotheken wird im Kontext der Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ aufgeführt (S. 263).

Mit Schulbibliotheken betraute Institute, Fachberater und übergreifende AGs