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Informationen zur Filmvorführung

06.04.2011
Verwertungsrecht Film

Verwertungsrecht Film

© Matthias Kluge

Für das Verleihen von gekauften Filmen auf DVD oder Videokassette entstehen den Bibliotheken keine Urheberrechtsabgaben, diese sind bereits durch die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern (die so genannte Bibliothekstantieme) abgegolten. Anders verhält es sich mit den Vorführrechten. Hier fallen für jeden gezeigten Film Gebühren an den Rechteinhaber an, zusätzlich muss auch die im Film verwendete Musik über die Verwertungsgesellschaft GEMA abgegolten werden. Da zu dieser Thematik häufig Fragen gestellt werden, hat die Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. (dbv) eine Empfehlung erstellt, in der dieser Sachverhalt übersichtlich dargestellt wird. Im Jahr 2010 schloss der dbv für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit den zwei für den deutschen Markt wichtigsten Lizenzierungsgesellschaften ab, Swank und MPLC. Durch die Unterzeichnung einer vergünstigten Jahreslizenz werden die Vorführrechte an Filmen sämtlicher durch diese Gesellschaften vertretener Produzenten abgedeckt. Diese Option ist in erster Linie für Bibliotheken interessant, die häufiger Filme in ihren Räumen zeigen möchten. Da sich die Firma Swank zu Beginn dieses Jahres aus dem deutschen Markt zurückgezogen hat, gilt die Vereinbarung nun nur noch für die Firma MPLC.

Weiterführende Links:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/auffuehrungsrechte-fuer-filme-vereinbarungen.html
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Filmvorführungen_in_Bibliotheken_Empfehlungen_der_RK_des_dbv.pdf


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